Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollstreckungsabwehrklage des FA - Rechtsschutzbedürfnis

 

Leitsatz (NV)

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage des FA besteht i. d. R. auch dann fort, wenn der Kostengläubiger seinen gemäß § 152 Abs. 1 FGO beim FG gestellten Antrag auf Vollstreckung gegen die öffentliche Hand zurückgenommen und das FG das Vollstreckungsverfahren daraufhin eingestellt hat.

 

Normenkette

FGO § 151 Abs. 1, § 152; ZPO § 767

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 02.04.1987 - VII R 20/85 (NV); BFH/NV 1987, 789

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132265

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