Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert für Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 8 000 DM

 

Leitsatz (NV)

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag der beklagten Behörde auf Streitwertfestsetzung ist gegeben, wenn diese kostenpflichtig ist und dem Kläger die Gebühren seines Prozeßbevollmächtigten zu erstatten hat.

2. Der Senat hält gegenwärtig daran fest, daß der Streitwert für Verfahren um die Zulassung zur Steuerberaterprüfung auf 8 000 DM zu bemessen ist.

 

Normenkette

GKG § 13 Abs. 1 S. 1, § 25 Abs. 1 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 30.07.1985 - VII R 48/85 (NV); BFH/NV 1985, 109

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132168

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