Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwert für Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 8 000 DM
Leitsatz (NV)
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag der beklagten Behörde auf Streitwertfestsetzung ist gegeben, wenn diese kostenpflichtig ist und dem Kläger die Gebühren seines Prozeßbevollmächtigten zu erstatten hat.
2. Der Senat hält gegenwärtig daran fest, daß der Streitwert für Verfahren um die Zulassung zur Steuerberaterprüfung auf 8 000 DM zu bemessen ist.
Normenkette
GKG § 13 Abs. 1 S. 1, § 25 Abs. 1 S. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 30.07.1985 - VII R 48/85 (NV); BFH/NV 1985, 109
Fundstellen
Dokument-Index HI1132168 |
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