Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslegung von Prozeßerklärungen
Leitsatz (NV)
Legt ein Beteiligter ,,Beschwerde" ein gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 138 Abs. 1 FGO und bestreitet er dabei (lediglich) das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlaß einer Kostenentscheidung gemäß § 138 Abs. 1 FGO, ist die ,,Beschwerde" im Wege der Auslegung als Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens vor dem FG zu verstehen.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 30.04.1987 - V B 13/87 (NV); BFH/NV 1988, 573
Fundstellen
Dokument-Index HI1132266 |
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