Entscheidungsstichwort (Thema)
Tatbestandsberichtigung
Leitsatz (NV)
Für eine Tatbestandsberichtigung fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn gegen den Beschluß, hinsichtlich dessen die Tatbestandsberichtigung begehrt wird, kein Rechtsmittel gegeben ist.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 28.09.1993 - VII B 83/93 (NV); BFH/NV 1994, 189
Fundstellen
Dokument-Index HI1132668 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen