Entscheidungsstichwort (Thema)

NZB -- Divergenzrüge

 

Leitsatz (NV)

Eine Abweichung liegt nicht vor, wenn das FG von der Rechtsprechung des BFH ausgeht, deren Voraussetzungen aber wegen der Besonderheiten des Einzelfalles verneint, z. B. weil die Voraussetzungen des § 42 AO vorliegen.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3; AO 1977 § 42; EStG § 10b

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 28.04.1994 - X B 313/93 (NV); BFH/NV 1995, 124

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132730

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