Entscheidungsstichwort (Thema)
NZB -- Divergenzrüge
Leitsatz (NV)
Eine Abweichung liegt nicht vor, wenn das FG von der Rechtsprechung des BFH ausgeht, deren Voraussetzungen aber wegen der Besonderheiten des Einzelfalles verneint, z. B. weil die Voraussetzungen des § 42 AO vorliegen.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 3; AO 1977 § 42; EStG § 10b
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 28.04.1994 - X B 313/93 (NV); BFH/NV 1995, 124
Fundstellen
Dokument-Index HI1132730 |
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