Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertretung bei der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz (NV)
Fehlt es an dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG aufgeführten Berufsgruppe, so ist die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unwirksam. Es fehlt eine Prozeßhandlungsvoraussetzung (vgl. dazu Rosenberg / Schwab, Zivilprozeßordnung, 14. Aufl., § 45 II 1, S. 249).
Normenkette
FGO § 115 Abs. 3; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 417577 |
BFH/NV 1991, 762 |
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