Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung

 

Leitsatz (NV)

Für eine Revision, mit der Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Steuerbescheids begehrt wird, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Revision in der Hauptsache als unzulässig verworfen worden ist. Denn dadurch ist der angegriffene Steuerbescheid unanfechtbar geworden, so daß AdV nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BFH-Beschluß vom 9. Juni 1986 III S 1/86, BFH/NV 1986, 747).

 

Normenkette

AO 1977 § 361

 

Fundstellen

Haufe-Index 418320

BFH/NV 1992, 717

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