Entscheidungsstichwort (Thema)

NZB: Vollmachtloser Vertreter; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 

Leitsatz (NV)

  1. Legt ein als Prozessbevollmächtigter aufgetretener Steuerberater trotz Aufforderung durch das Gericht keine Prozessvollmacht vor, ist anzunehmen, dass er als vollmachtloser Vertreter gehandelt hat. Diesem sind gemäß § 135 Abs. 2 FGO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da er das erfolglose Beschwerdeverfahren veranlasst hat.
  2. Zu den Anforderungen an die Darlegung der Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Beschwerdebegründungsfrist.
 

Normenkette

FGO §§ 56, 115 Abs. 3, § 135 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 26.11.1999 - III B 63/99 (NV); BFH/NV 2000, 592

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133184

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