Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Umdeutung einer unzulässigen Revision in Nichtzulassungsbeschwerde; zum Streitwert bei einheitlichen Gewinnfeststellungen

 

Leitsatz (NV)

1. Die Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist wegen der erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede dieser beiden Rechtsmittel nicht möglich.

2. In einem Verfahren, das die Rechtmäßigkeit eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheids zum Gegenstand hat, beträgt der Streitwert grundsätzlich 25 v. H. des streitigen Gewinnbetrags. Je nach den mutmaßlichen Auswirkungen eines solchen Rechtsstreits auf die Einkommensbesteuerung der beteiligten Mitunternehmer können im Einzelfall höhere oder niedrigere Vomhundertsätze maßgeblich sein. Insoweit ist aber keine genaue Berechnung vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. 2. 1978 IV E 2/78, BFHE 125, 10, BStBl II 1978, 435).

 

Normenkette

FGO §§ 115, 135; GKG § 13; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

 

Fundstellen

BFH/NV 1987, 525

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