Entscheidungsstichwort (Thema)

Zweifel am Umfang einer Prozeßvollmacht bei ungewöhnlicher Prozeßführung

 

Leitsatz (NV)

1. Bezieht sich ein Prozeßbevollmächtigter im finanzgerichtlichen Verfahren auf eine im Veranlagungsverfahren vorgelegte allgemeine undatierte Vollmacht, und drängen sich dem FG angesichts der ungewöhnlichen Art der Prozeßführung Zweifel am Umfang der Vollmacht auf, so hat dieses eine neue, vom Kläger selbst auf das Verfahren bezogene Vollmacht zu verlangen.

2. Erhebt ein Prozeßbevollmächtigter Klage gegen eine Beschwerdeentscheidung der OFD, mit der diese einen Rechtsbehelf gegen die Mitteilung des FA über den Grund für die Nichtentscheidung über einen Einspruch (beim BVerfG anhängige Musterverfahren) zurückgewiesen hat, so ist dies eine ungewöhnliche Prozeßführung.

 

Normenkette

FGO § 62 Abs. 3, § 155; ZPO § 81

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.03.1996 - III R 14/95 (NV); BFH/NV 1996, 823

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132881

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