Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzung für Übergangsregelung des §52 Abs. 21 EStG

 

Leitsatz (NV)

Es ist geklärt, daß es für die Anwendung der großen Übergangsregelung (§52 Abs. 21 EStG) nicht entscheidend ist, ob das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung für das Jahr 1986 den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung tatsächlich durch Einnahme-Überschußrechnung ermittelt hat, sondern, ob der Nutzungswert bei zutreffender Anwendung des Gesetzes nach dieser Rechnungsmethode hätte ermittelt werden müssen.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3 S. 3; EStG § 52 Abs. 21

 

Fundstellen

Haufe-Index 66587

BFH/NV 1998, 576

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