Entscheidungsstichwort (Thema)
Voraussetzung für Übergangsregelung des §52 Abs. 21 EStG
Leitsatz (NV)
Es ist geklärt, daß es für die Anwendung der großen Übergangsregelung (§52 Abs. 21 EStG) nicht entscheidend ist, ob das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung für das Jahr 1986 den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung tatsächlich durch Einnahme-Überschußrechnung ermittelt hat, sondern, ob der Nutzungswert bei zutreffender Anwendung des Gesetzes nach dieser Rechnungsmethode hätte ermittelt werden müssen.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 3 S. 3; EStG § 52 Abs. 21
Fundstellen
Haufe-Index 66587 |
BFH/NV 1998, 576 |
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