Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulassungsfreie Verfahrensrevision

 

Leitsatz (NV)

1. Eine zulassungsfreie Verfahrensrevision ist nur statthaft, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist ein Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO schlüssig gerügt worden ist. Dazu müssen die zur Begründung der Rüge vorgetragenen Tatsachen -- als richtig unterstellt -- den behaupteten Verfahrensmangel ergeben.

2. Entscheidungsgründe fehlen i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur, wenn das Urteil keine oder eine so mangelhafte Begründung enthält, daß nicht nachvollziehbar ist, worauf sich die Entscheidung stützt. Nicht ausreichend für eine schlüssige Rüge ist es zu behaupten, daß das Urteil rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend sei.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 124 Abs. 1 S. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 12.06.1996 - II R 11/96 (NV); BFH/NV 1996, 837

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132892

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