Entscheidungsstichwort (Thema)

Körperschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für ESt-Bescheid; Anforderungen an Verfahrensrügen bei NZB: Unrichtigkeit des Tatbestands, Nichtberücksichtigung des Akteninhalts, unterlassene Aussetzung des Verfahrens

 

Leitsatz (NV)

  1. Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht mit der Verfahrensrüge im Rechtsmittelverfahren, sondern mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim FG geltend zu machen.
  2. Mängel der Beweiswürdigung des FG rechtfertigen grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels.
  3. Der Körperschaftsteuerbescheid ist im Verhältnis zum Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid i.S. von § 171 Abs. 10 AO 1977.
 

Normenkette

FGO §§ 74, 76, 96 Abs. 1, §§ 108, 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3; AO 1977 § 171 Abs. 10

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 12.03.2002 - VIII B 2/01 (NV); BFH/NV 2002, 1273

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133341

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