Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschlußfrist zur Vorlage der Prozeßvollmacht

 

Leitsatz (NV)

Da die Prozeßvollmacht für jedes Verfahren vom FG gesondert zu prüfen ist, muß sie auch für jedes Verfahren gesondert nachgewiesen werden (BFH-Urteil vom 10. April 1990 V R 49/85, BFH/NV 1991, 178). Bei Versäumung der Ausschlußfrist kommt es nicht darauf an, ob durch die verspätete Vorlage eine Verzögerung des Rechtsstreits eingetreten ist.

 

Normenkette

VGFGEntlG Art. 3 § 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 417680

BFH/NV 1991, 762

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