Entscheidungsstichwort (Thema)

Parkplatzschwierigkeiten als Grund für eine zulassungsfreie Revision?

 

Leitsatz (NV)

Einer Zulassung zur Einlegung der Revision bedarf es nicht, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - einen der in § 116 FGO angeführten Mängel enthalten. Die Schwierigkeit, in der Nähe des Finanzgerichts einen Parkplatz zu finden, begründet keinen derartigen Mangel; insbesondere werden hierdurch die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht verletzt.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1 Nrn. 3-4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 10.08.1988 - IV R 31/88 (NV); BFH/NV 1990, 41

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132332

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