Entscheidungsstichwort (Thema)
Außerordentliche Beschwerde: Statthaftigkeit, Entscheidung trotz Unterbrechung des Verfahrens, Wegfall der Postulationsfähigkeit
Leitsatz (NV)
1. Nach der Einführung des § 321a ZPO und der Anhörungsrüge in § 133a FGO ist eine außerordentliche Beschwerde nicht mehr statthaft (Hinweis auf Senatsbeschluss vom 14. März 2007 IV S 13/06, BFH/NV 2007, 1041).
2. Ein Rechtsmittel kann noch während der Unterbrechung des Verfahrens als unzulässig verworfen werden, wenn das Ereignis, das die Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Folge hat ‐ hier: der Wegfall der Postulationsfähigkeit-, bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens eingetreten ist.
Normenkette
FGO §§ 62a, 155, 132, 133a; ZPO §§ 244, 249, 321a
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Beschluss vom 10.07.2006; Aktenzeichen 8 S 26/05) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1807432 |
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