Entscheidungsstichwort (Thema)

Revisionsfrist nicht gewahrt bei Einlegung der Revision beim BFH

 

Leitsatz (NV)

Die Einlegung der Revision beim BFH -- anstelle des hierfür in § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO vorgeschriebenen FG -- ist nicht geeignet, die Revisionsfrist zu wahren. Das gilt auch für die im Rahmen des Antrags auf Wiedereinsetzung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachzuholende Revisionseinlegung.

 

Normenkette

FGO § 56 Abs. 1, 2 S. 3, § 120 Abs. 1 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 08.02.1996 - VII R 119/95 (NV); BFH/NV 1996, 569

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132868

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