Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristwahrende Einlegung der NZB nur beim FG

 

Leitsatz (NV)

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim FG einzulegen (§115 Abs. 3 Satz 2 FGO). Maßgeblich für die Fristwahrung ist daher der Eingang der Beschwerdeschrift beim FG. Durch die Einlegung der Beschwerde beim BFH wird die Frist nicht gewahrt (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3 S. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 302933

BFH/NV 1998, 1498

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