Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft gegen Abfindung

 

Leitsatz (NV)

1. Die an den ausscheidenden atypisch stillen Gesellschafter geleistete Abfindung ist wie die Abfindung für die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft mit Gesamthandsvermögen zu behandeln.

2. Die Beendigung einer zweigliedrigen atypisch stillen Gesellschaft während eines Wirtschaftsjahres führt zur Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres.

 

Normenkette

EStG § 4a Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 03.06.1997 - VIII B 73/96 (NV); BFH/NV 1997, 838

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132928

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