Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft gegen Abfindung
Leitsatz (NV)
1. Die an den ausscheidenden atypisch stillen Gesellschafter geleistete Abfindung ist wie die Abfindung für die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft mit Gesamthandsvermögen zu behandeln.
2. Die Beendigung einer zweigliedrigen atypisch stillen Gesellschaft während eines Wirtschaftsjahres führt zur Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres.
Normenkette
EStG § 4a Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 03.06.1997 - VIII B 73/96 (NV); BFH/NV 1997, 838
Fundstellen
Dokument-Index HI1132928 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen