Entscheidungsstichwort (Thema)

PKH-Antrag nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

 

Leitsatz (NV)

Tragen die nicht nach Art. 1 Nr. 1 BFH EntlG ordnungsgemäß vertretenen Revisionskläger erst nach Ablauf der Revisionsfrist erstmals vor, sie seien aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, einen Prozeßbevollmächtigten zu bestellen, so kommt die Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren nicht in Betracht.

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1, § 142; ZPO § 114

 

Fundstellen

Haufe-Index 422025

BFH/NV 1997, 307

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