Entscheidungsstichwort (Thema)

Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 

Leitsatz (NV)

1. Die Revisionsbegründungsfrist kann nur auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag verlängert werden.

2. Bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung eingereicht wird. Die Anbringung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist genügt nicht; für einen derartigen Antrag kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden.

 

Normenkette

FGO §§ 56, 120

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 01.12.1994 - IV R 68/94 (NV); BFH/NV 1995, 627

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132759

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