Entscheidungsstichwort (Thema)
Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Leitsatz (NV)
1. Die Revisionsbegründungsfrist kann nur auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag verlängert werden.
2. Bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung eingereicht wird. Die Anbringung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist genügt nicht; für einen derartigen Antrag kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 01.12.1994 - IV R 68/94 (NV); BFH/NV 1995, 627
Fundstellen
Dokument-Index HI1132759 |
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