Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen für eine Zolltarifsache

 

Leitsatz (NV)

Eine Zolltarifsache, die die Zulassungsfreiheit einer Revision bewirkt, erfordert, daß für die angefochtene Entscheidung eine zolltarifrechtliche Frage, wenn auch nur als Vorfrage, überhaupt eine Rolle spielt und daß das FG über diese Frage auch eine Entscheidung getroffen hat, von der das Urteil zumindest abhängen kann. (BFH-Urteil vom 16. 10. 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372). Eine Zolltarifsache liegt nicht schon deshalb vor, weil durch den für die angefochtene Entscheidung maßgebenden Steuerbescheid auch Zoll festgesetzt worden ist.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 2

 

Fundstellen

BFH/NV 1990, 743

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