Sondernutzungen
Bewertungsfaktor für Flächeneinheit in EUR
Hopfen pro Ar 13,75
Spargel pro Ar 12,69
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Bewertungsfaktor für Bezugseinheit in EUR
Wasserflächen pro Ar 1,00
Zuschläge für stehende Gewässer
Wasserflächen für Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft ab 1,00 kg bis 4,00 kg Fischertrag/Ar pro Ar 2,00
Wasserflächen für Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft über 4,00 kg Fischertrag/Ar pro Ar 2,50
Zuschläge für fließende Gewässer
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

bis 500 Liter/Sekunde

Durchfluss pro Liter/Sekunde
12,50
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

über 500 Liter/Sekunde

Durchfluss pro Liter/Sekunde
15,00

 

Saatzucht pro Ar Anlage 27
Weihnachtsbaumkulturen pro Ar 19,40
Kurzumtriebsplantagen pro Ar Anlage 27
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurde
Wirtschaftsgebäude pro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland
Bewertungsfaktor für Flächeneinheit in EUR
Abbauland pro Ar 1,00
Geringstland pro Ar 0,38
Unland pro Ar 0,00
[1] Anlage 31 (zu § 237 Absatz 6 und 7) geändert durch Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes vom 29.06.2021. Anzuwenden ab 09.07.2021.

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