Die Durchführung der Kurzanalyse kann in 3 Varianten erfolgen:

Variante 1: Analyse durch den Steuerberater (mit anschließender Besprechung der Analyseergebnisse mit dem Mandanten)

Variante 2: Analyse durch den Mandanten (anhand der vom Steuerberater zur Verfügung gestellten Checklisten und Arbeitshilfen) mit anschließender Besprechung der Analyseergebnisse durch Steuerberater und Mandant.

Variante 3: Gemeinsame Analyse durch Steuerberater und Mandant in der Kanzlei, im Mandantenbetrieb oder einem externen Raum, der ungestörtes Arbeiten ermöglicht (z. B. Seminarhotel), evtl. unter Einbeziehung von Mitarbeitern aus dem Mandantenbetrieb und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu den einzelnen Themengebieten.

Auch eine Kombination der drei Varianten ist möglich (z. B. Aufgabenteilung zwischen Steuerberater und Mandant nach Themengebieten mit anschließender Zusammenfassung und Besprechung der Ergebnisse oder Informationsbeschaffung durch den Mandanten mit anschließender Auswertung und Analyse durch den Steuerberater).

 
Praxis-Tipp

Die richtige Variante auswählen

Welche Variante im Einzelfall empfehlenswert ist, hängt von der Größe des Unternehmens, der verfügbaren Zeit bei Steuerberater und Mandant und von der für die Kurzanalyse verfügbaren Zeit ab.

Die Analyse kann sich auf das Unternehmen als Ganzes oder auf ausgewählte Unternehmensbereiche beziehen, z. B. diejenigen Bereiche, in denen das größte Verbesserungspotenzial bzw. der größte Handlungsbedarf vermutet wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge