Ein Kfz-Tower, der aus 2 mehrstöckigen Stahlregalen mit dazwischen befindlichem Aufzug besteht, ist auch dann zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen geeignet, wenn er weder bei den Einfahrten und Ausfahrten noch den Regalen über feste Böden verfügt und das einzelne Fahrzeug vom Beginn bis zum Ende der Einlagerung aus einer bestimmten Palette bewegt wird. Es handelt sich nicht um eine Betriebsvorrichtung, sondern um ein Gebäude. Dafür reicht es aus, dass die Fahrzeuge von Menschen in den Tower hinein- und wieder hinausgefahren werden müssen. Das Gebäudemerkmal der Standfestigkeit ist gegeben, obwohl die räumliche Umschließung (Glasfassaden) an den Stahlregalen aufgehängt ist und das Dach auf ihnen ruht. Bei derartigen doppelfunktionalen Konstruktionselementen geht die Gebäudefunktion der betrieblichen Funktion vor.[1]

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