Im Rahmen der Funktions- und Risikoanalyse erfolgt die Zuordnung der Rechte und Pflichten, die aus den Transaktionen zwischen dem Unternehmen, zu dem die Betriebsstätte gehört, und Dritten entstehen. Grundannahme ist, dass die Zuordnung der Risiken zu den einzelnen Unternehmensteilen auf Grundlage der handelnden Personen erfolgt. Damit sollen die Gestaltungsmöglichkeiten der Steuerpflichtigen eingeschränkt werden.

Hinsichtlich dieser Kernthese räumt die OECD ein, dass es auch Funktionen geben kann, die kein Personal erfordern. Dies gilt z. B. für den E-Commerce. Wird davon ausgegangen, dass ein Server eine Betriebsstätte begründen kann, sind dieser nur die Risiken und Funktionen zuzuordnen, die mit der Hardware verbunden sind. Die Bedeutung der einzelnen Funktionen soll vor dem Hintergrund ihrer Wichtigkeit für die gesamte Wertschöpfung erfolgen. Folglich werden nur solche Faktoren berücksichtigt, die für die Wertschöpfung der Betriebsstätte Bedeutung haben. Werden Risiken identifiziert, die nicht auf Grundlage der personellen Funktionen zugeordnet werden können, soll ihnen bei der Gewinnaufteilung keine Bedeutung zukommen.

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