Die Regelungen des § 4 Abs. 4a EStG zur Begrenzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zutreffend anzuwenden, ist komplex. Grundlage für eine zutreffende Ermittlung eines außerbilanziellen Hinzurechnungsbetrags ist zunächst die saubere Trennung von privat und betrieblich veranlassten Schuldzinsen.

Sodann sind periodenübergreifend die einzelnen Berechnungsgrundlagen aufzuzeichnen (Gewinn, Verlust, Entnahmen und Einlagen sowie Über-/Unterentnahmen) und der kumulierte Entnahmenüberschuss ist fortzuschreiben. Dabei gilt es, die aktuellen Auslegungen seitens der Rechtsprechung im Auge zu behalten. Mangels einer verbindlichen Festschreibung dieser Rechengrößen ist ihre wahlweise

  • Anpassung (vgl. Ausführungen unter II. 2 a) oder
  • deren Korrektur

in jedem neuen Veranlagungszeitraum zu prüfen.

 

Service: BMF v. 2.11.2018 – IV C 6 - S 2144/07/10001 :007 – DOK 2018/0223681, EStB 2018, 464 (Möller); BMF v. 18.1.2021 – IV C 6 - S 2144/19/10003 :004 – DOK 2021/0040649, EStB 2021, 78 (Günther); BMF v. 5.11.2021 – IV C 6 - S 2144/19/10003 :008 – DOK 2021/0931514, EStB 2021, 516 (Günther) abrufbar unter steuerberater-center.de

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge