Überblick

Die steuerliche Behandlung der Lohnsteuerhilfevereine wie auch der Beratungsstellenleiter war zeitweise umstritten und musste erst im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung geklärt werden. Dies gilt insbesondere für Fragen der ertragsteuerlichen Behandlung der Vereine (Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht, Einordnung der Einkünfte als sonstige oder als gewerbliche Einkünfte) sowie für die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung der Mitgliedsbeiträge, aber auch für die steuerliche Beurteilung der Tätigkeit der Beratungsstellenleiter.

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