• Festpreis: Immer wenn es möglich ist, sollte ein Festpreis kommuniziert werden. Die Preiskalkulation ist Sache des Beraters. Der Mandant möchte i. d. R. eine "risikofreie" Beauftragung – wenigstens was das Thema Preis angeht. Die Nennung eines Stundensatzes – selbst mit einer ca.-Angabe des voraussichtlichen Aufwands – verursacht Unsicherheit.
  • Preisnennung: Der Berater sollte sich nicht scheuen, den Preis zu nennen. Die allerwenigsten würden einen Auftrag vergeben, ohne den Preis zu kennen. Wenn der Mandant sich nicht traut, nach dem Preis zu fragen, dann sollte der Berater diesen im Vorhinein auch ungefragt nennen.
  • Kombination Preis und Leistung: Es empfiehlt sich, nie den Preis allein zu nennen, denn der Preis bezieht sich immer auf eine bestimmte und auch abzugrenzende Leistung. Dieser Zusammenhang hat zwei Aspekte. Der Mandant soll zum einen positiv davon Kenntnis erhalten, was er alles für sein Geld bekommt und er soll durch die Leistungsbeschreibung auch wissen, was nicht dazu gehört. Wenn man Preis und Leistung nicht verknüpft, besteht die Gefahr, dass der Auftrag nicht abgeschlossen werden kann, weil der Mandant weitere Leistungen erwartet, die aus seiner Sicht im Preis mit enthalten sind, obwohl wir dies gar nicht einkalkuliert haben.

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