Im wissenschaftlichen Sinne ist Marketing "die konsequente Ausrichtung des gesamten Unternehmens an den Bedürfnissen des Marktes."[1]

In den folgenden Ausführungen werden nicht nur die Begriffe ersetzt – also Marketing als konsequente Ausrichtung der gesamten Kanzlei an den Bedürfnissen der Mandanten, sondern es wird eine praxisnahe Definition genutzt und für die Zwecke des Steuerberaters definiert. Marketing beschreibt somit die Summe aller Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Mandanten auf die angebotenen Dienstleistungen aufmerksam werden und die dazu beitragen, dass eine positive Einstellung zu diesen Dienstleistungen sowohl bei den Mandanten als auch innerhalb der Kanzlei existiert.

Die Akquisition ist der Teil des Marketings, der auf die konkrete Auftragsvereinbarung abzielt und zum Auftrag führt. Umgangssprachlich könnte man sagen: "Marketing ist säen – Akquisition ist ernten".

Dabei beschränkt sich Marketing nicht nur auf Maßnahmen vor der Erteilung des Auftrags. Auch während der Abwicklung des Auftrags – speziell bei der Ergebnispräsentation – gehören Gedanken zur Vorbereitung des Folgeauftrags und zur Initiierung von positiver Mund-zu-Mund-Propaganda zu den Marketinggedanken.

[1] Vgl. Schneider, Gabler Wirtschaftslexikon/ Taschenbuchausgabe: Die ganze Welt der Wirtschaft: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und Steuern, 15. Auflage 2013, S. 2056.

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