Altersvorsorgeberatung setzt sich aus mindestens drei wesentlichen Elementen zusammen. Im ersten Schritt geht es um die Ermittlung und transparente Darstellung der bestehenden Altersvorsorgesituation. Dann wird über eine strategische Beratung festgelegt, wie eine sichtbar gemachte Versorgungslücke geschlossen werden könnte. Im letzten Schritt geht es dann schließlich um die konkrete Problemlösung.

Steuerberater, die sich nicht nur um die steuerlichen Belange kümmern, sondern die gesamte finanzielle Situation der Mandanten im Blick haben, können im Bereich der Altersvorsorge, zwar nicht alle, aber dennoch wichtige Beratungsbereiche abdecken.

Das Interesse des Mandanten

Es besteht eine hohe Notwendigkeit für die Mandanten, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Das wissen auch die Mandanten selbst. Entweder aus eigener Erkenntnis oder zumindest, weil sie über diverse Medienkanäle mit dieser Notwendigkeit konfrontiert werden. Trotzdem sprechen viele Mandanten nicht über das Thema Altersvorsorge mit ihrem Steuerberater. Gründe dafür können sein:

  1. Es handelt sich um ein Thema, das zu Recht eher als undankbar beschrieben wird. Heute auf Konsum zu verzichten, um im Alter finanziell besser aufgestellt zu sein, klingt nicht unbedingt attraktiv.
  2. Mandanten haben bis jetzt nicht wahrgenommen, dass sich ihr Steuerberater überhaupt mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt und dazu ein Beratungsangebot hat.

Es gibt eine hohe "latente" Nachfrage, die der Steuerberater aber aktiv in eine "sichtbare" Nachfrage umwandeln kann.

Das notwendige Knowhow des Steuerberaters und die berufsrechtlichen Grenzen

Gerade im Bereich der Altersvorsorge greifen das Bedürfnis des Mandanten nach neutraler und objektiver Grundlagenberatung, die berufs- und haftungsrechtlichen Grenzen und das eigene, meist bereits vorhandene Knowhow ineinander.

a) Grundlagenberatung

Grundlagenberatung bedeutet nichts anderes als eine transparente Darstellung der bestehenden Altersvorsorge. Hier möchte der Mandant wissen:

  • Habe ich ein Problem mit meiner Altersvorsorge?
  • Wer kann mir das ohne eigenes Produktinteresse ausrechnen?

Im Grunde handelt es sich also gar nicht um Beratung, sondern um eine Rechenaufgabe zur Frage: "Wie hoch ist die Versorgungslücke?"

Steuerberater haben i. d. R. die Kompetenz, eine solche Versorgungslücke zu berechnen und somit zu identifizieren.

Wenn der Berater darüber hinaus noch über Grundwissen zu den Produkten verfügt, was man bei wirtschaftlich interessierten Steuerberatern soweit voraussetzen kann, reicht dies in der Regel aus, um den Mandanten eine adäquate Grundlagenberatung anbieten zu können.

Altersvorsorge-Planung ist berufsrechtlich eine zulässige und vereinbare Tätigkeit i. S. d. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG), denn sie beschränkt sich auf die Datenerhebung und Datenerfassung.

b) Strategische Beratung

Wenn man die Versorgungslücke errechnet hat, geht es darum, die transparent gemachte Problemstellung zu lösen. Um eine strategische Beratung durchführen zu können, muss man jedoch ein größeres Produktwissen haben. Hier reicht es nicht, die steuerlichen Unterschiede zu kennen. Man muss darüber hinaus Knowhow über die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge kennen. Und dies umfasst neben den Rentenansprüchen auch Grundkenntnisse der betrieblichen Altersvorsorge, der verschiedenen Arten der Kapitalanlagen, Immobilien, etc.

Um diese strategische Beratung sachgerecht durchführen zu können, bedarf es ein gewisses Zusatzwissen. Dieses muss nicht zwingend über z. B. einen Fachberaterlehrgang[1] erworben werden. Viele Steuerberater sind auch durch ihr Interesse für ihre eigene Altersvorsorge ganz gut vorgebildet. Entscheidend ist immer die Erkenntnis "Ich weiß, was ich nicht weiß". Solange der Steuerberater im Vorfeld kommuniziert, wie weit seine Beratung geht und welche Fragen er nicht beantworten kann, ergibt sich beim Mandanten keine falsche Erwartungshaltung.

Der Inhalt der Altersvorsorge-Beratung kann sehr vielfältig sein. Sie reicht von der strategischen Beratung über die steuerliche Optimierung der vorhandenen Situation bis zur konkreten Beratung zu Altersvorsorge-Produkten.

Wenn im Rahmen der Altersvorsorgeberatung Handlungsempfehlungen für den Mandanten aus der Datenanalyse abgeleitet werden, muss unterschieden werden zwischen steuerlichen und wirtschaftlichen Optimierungsempfehlungen. Steuerliche Optimierungsempfehlungen gehören grundsätzlich zum Kernbereich der steuerberatenden Tätigkeit und sind grundsätzlich unproblematisch. Wirtschaftliche Optimierungsempfehlungen im Sinne einer Strukturberatung (strategische Beratung), ist als eine Form der Wirtschaftsberatung eine vereinbare Tätigkeit i. S. d. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und damit ebenfalls unproblematisch.

Grundsätzlich unzulässig ist jedoch die Annahme von Provisionen aus Produktvermittlungen, da es sich hier um eine gewerbliche und damit unzulässige Tätigkeit nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG handelt. Deshalb stellt die konkrete Produ...

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