Energieeffizienz-Experte

Das Programm verlangt den Einsatz eines anerkannten Energieeffizienz-Experten. Dieser ist zum einen für die Antragstellung (Bestätigung zum Antrag) erforderlich, zum anderen für den späteren Nachweis der Durchführung (Bestätigung nach Durchführung). Eine Liste über anerkannte Energieeffizienz-Experten findet man im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte soll mindestens folgende Tätigkeiten durchführen:

  • Mitwirkung bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Mitwirkung bei Ausschreibungen oder Einholung von Angeboten und bei der entsprechenden Prüfung
  • Konzeptionierung der energetischen Anlagetechnik und Beratung
  • Prüfung der Ausführung mit der Planung
  • Prüfung des Nachweises über den hydraulischen Abgleich und der Einbindung in die Wärme- und Stromversorgung des Objekts
  • Energetische Fachplanung und Dokumentation der Baumaßnahme

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