1. Bei Schenkungen (Schenker und Beschenkter und bei Erbfälle mit einem Alleinerben (Zeilen 31 bis 43)

    In den Zeilen 32 bis 43 ist der jeweilige Erwerber bzw. Beteiligte aufzuführen Zu erfassen ist die Anschrift, das Geburtsdatum sowie die Steuernummer und oder die Identifikationsnummer.

  2. Erbengemeinschaften (Zeilen 44 bis 50)

    Sofern die jeweilige wirtschaftliche Einheit einer Erbengemeinschaft zuzurechnen ist, ist in Zeile 45 die Erbengemeinschaft zu bezeichnen. In den Zeilen 46 bis 50 sind die einzelnen Erben (bzw. Miterben) aufzuführen.

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