Die Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist in den Zeilen 1 bis 4 aufzuführen. In der Zeile 1 ist die Gemeinde einzutragen, in denen sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft befindet und in Zeile 2 die Straße und Hausnummer.

In der Zeile 3 ist die Gemarkung anzugeben und ferner auch das Einheitswert-/Ersatzwirtschaftswertaktenzeichen.

Die Grundbuchblattnummer, die Flur und Flurstücksnummer oder sonst übliche Katasterbezeichnungen sind in der Zeile 4 aufzuführen.

 
Wichtig

Anlagen zur Steuererklärung

Kataster- oder Flurbereinigungsunterlagen sind der Steuererklärung beizufügen.

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