In Zeilen 248 bis 249 sind die jeweiligen Eigentumsflächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland/Ackerland) entsprechend der Klassifizierung im amtlichen Liegenschaftskataster anzugeben.

In den Zeilen 250 bis 262 sind die jeweiligen Eigentumsflächen entsprechend der Klassifizierung im amtlichen Liegenschaftskataster anzugeben.

Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit den Nutzungen in Zeilen 248 bis 262 stehen, sind in Zeile 263 aufzuführen.

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