Hinweis

Formulare

Die Angaben zum Betriebsgrundstück sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch.

Bei einem Zusammenhang des zu bewertenden Grundstücks zu einem Betriebsvermögen des Voreigentümers (in der Zeile 30 ist ja oder nein anzukreuzen) ist in den Zeilen 31 und 32 der Name oder die Firma dieses Betriebs (bzw. der Gesellschaft) einzutragen. Mit dieser Angabe will das Finanzamt eine Abgrenzung bzw. Zuordnung des Grundstücks/Grundstücksteils zum Betriebsvermögen vornehmen.

 
Hinweis

Verschonungsmaßnahmen

Ist ein Grundstück ein Betriebsgrundstück, dann nimmt es regelmäßig an den Verschonungsmaßnahmen teil. Hierzu gehören insbesondere die Regelverschonung (§ 13a Abs. 1 ErbStG), die Optionsverschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG), die Steuerentlastung bei Großerwerben (§ 13c ErbStG) und die Tarifbegrenzung (§ 19a ErbStG).[1] Diese sind aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft; u. a. eine Behaltensfrist von 5- bzw. 7 Jahren und eine Lohnsummenregelung.

Weitere Einzelheiten zu den Verschonungsmaßnahmen und deren Voraussetzungen s. auch R E 13a ErbStR 2019, R E 13b ErbStR 2019, R E 13c ErbStR 2019, R E 19a ErbStR 2019 und R E 28a ErbStR 2019.

[1] S. auch R E 13a ErbStR 2019, R E 13b ErbStR 2019, R E 13c ErbStR 2019, R E 19a.

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