Hinweis

Formulare

Die Angaben zur Bezugsfertigkeit sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch.

In den Zeilen 21 bis 28 sind Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes zu machen. Von der Benutzbarkeit eines Gebäudes ist auszugehen, wenn es bezugsfertig ist, d. h. die Bewohner das Gebäude nach objektiven Verhältnissen nutzen können. Das Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist. Dies ist der Fall, wenn es von den künftigen Bewohnern nach objektiven Verhältnissen genutzt werden kann. Angaben zur Bezugsfertigkeit sind für die Wertminderung wegen Alters des Gebäudes von Bedeutung.

In Zeile 22 ist der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes bzw. Gebäudeteils anzugeben. Wurden am Gebäude in den letzten 10 Jahren durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, ist der entsprechende Bauwerksteil in den Zeilen 23 bis 27 anzukreuzen:

  • Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung (4 Punkte),
  • Modernisierung der Fenster und Außentüren (2 Punkte),
  • Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser und Abwasser) (2 Punkte),
  • Modernisierung der Heizungsanlage (2 Punkte),
  • Wärmedämmung der Außenwände (4 Punkte),
  • Modernisierung von Bädern (2 Punkte),
  • Modernisierung des Innenausbaus (z. B. Decken, Fußböden, Treppen) (2 Punkte),
  • Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung (2 Punkte).

Mit dieser Angabe wird überprüft, ob eine Verlängerung der Restnutzungsdauer vorliegt bzw. ob ein späteres Baujahr angenommen werden muss. Mithilfe der Punkte beurteilt das Finanzamt die Modernisierung wie folgt:

  • 14 – 16 Punkte = überwiegend modernisiert,
  • > 18 Punkte = umfassend modernisiert.

Besteht eine Abbruchverpflichtung für das Gebäude bzw. einen Gebäudeteil, ist dies in Zeile 27 anzugeben und der Abbruchzeitpunkt aufzuführen (entsprechende Unterlagen sind beizufügen). Hierdurch kann es zu einer Verkürzung der Restnutzungsdauer kommen.

 
Hinweis

Baumängel

Baumängel werden hier nicht berücksichtigt. Dies ist nur über den Nachweis des gemeinen Werts möglich.

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