In Zeile 1239 ist der Wert des erworbenen Anteils an der Kapitalgeellschaft lt. Zeile 56 zu erfassen und in Zeile 124 der gemeine Wert der Kapitalgesellschaft lt. Zeile 43.

Der Aufteilungsmaßstab ergibt sich wie folgt und ist in Zeile 125 in Prozent zu erfassen:

Zeile 123/Zeile 124 x 100

In Zeile 128 ist der Wert des Verwaltungsvermögens einzutragen und mit dem Aufteilungsmaßstab gem. Zeile 125 zu multiplizieren.

In Zeile 129 ist der Wert des jungen Verwaltungsvermögens einzutragen und mit dem Aufteilungsmaßstab gem. Zeile 125 zu multiplizieren.

In Zeile 128 ist der Wert der Finanzmittel einzutragen und mit dem Aufteilungsmaßstab gem. Zeile 125 zu multiplizieren.

In Zeile 129 ist der Wert der jungen Finanzmittel einzutragen und mit dem Aufteilungsmaßstab gem. Zeile 125 zu multiplizieren.

In Zeile 130 ist der Wert der Schulden einzutragen und mit dem Aufteilungsmaßstab gem. Zeile 125 zu multiplizieren.

 
Zeile 123   
   

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