Der gemeine Wert des erworbenen Anteils am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft lt. Zeile 64 kommt in die Zeile 172 oder der höhere Wert aus Zeile 38 oder 4.

Gemeiner Wert des Gesamthandsvermögens der Personengesellschaft laut Zeile 54 gehört in die Zeile 173.

In der Zeile 174 ergibt sich der Aufteilungsmaßstab in Prozent durch die folgende Berechnung:

Zeile 172 x 100

Zeile 173

In die Zeile 175 kommt der Wert des Verwaltungsvermögens (aus Zeile 86 Spalte 1oder 114). Dieser ist dann mit der Zeile 174 zu multiplizieren und einzutragen.

In die Zeile 176 kommt der Wert des jungen Verwaltungsvermögens (aus Zeile 86 Spalte 2 oder 107). Dieser ist dann mit der Zeile 174 zu multiplizieren und einzutragen.

In die Zeile 177 kommt der Wert der Finanzmittel (aus Zeile 93 oder Zeile 120). Dieser ist dann mit der Zeile 174 zu multiplizieren und einzutragen.

In die Zeile 178 kommt der Wert der jungen Finanzmittel (aus Zeile 98 oder Zeile 120). Dieser ist dann mit der Zeile 174 zu multiplizieren und einzutragen.

In die Zeile 179 kommt der Wert der Schulden (aus Zeile 139). Dieser ist dann mit der Zeile 174 zu multiplizieren und einzutragen.

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