FinMin Baden-Württemberg, 5.8.2002, 3 - S 4400/5

Wegen der Umstellung auf den Euro zum 1.1.2002 und der Änderung der Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG von 5.000 DM auf 2.500 Euro durch Art. 13 Nr. 1 des Steuer-Euroglättungsgesetzes vom 19.12.2000 (BGBl 2000 I S. 1790, 1800) sind die DM-Beträge im Erlass vom 30.0.1997, S 4400/5 für die Anwendung des GrEStG in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung im Verhältnis 2 zu 1 in Euro umzurechnen.

 

Normenkette

GrEStG § 7 Abs. 2

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