Wann liegen Betriebsausgaben vor?

[Ohne Titel]

LRD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*]

Klimaschutz als weltweit zentrale Aufgabe ist wichtig, um drohende Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren. Der Klimawandel ist eine unserer größten Herausforderungen und schreitet unerbittlich fort; weltweit steigen die Treibhausgasemissionen stetig an. Erst wenn sich Treibhausgase nicht mehr vermeiden und reduzieren lassen, kommt deren Ausgleich in Betracht. Dazu können Institutionen und Privatpersonen Emissionsgutschriften (meist auch als Zertifikate bezeichnet) zur freiwilligen Kompensation erwerben, mit denen Klimaschutzprojekte finanziert werden. Von dieser Möglichkeit wird schon verstärkt Gebrauch gemacht, so dass sich folgerichtig die Frage nach der steuerlichen Behandlung entsprechender Aufwendungen stellt. Im vorliegenden Beitrag werden die entsprechenden Aufwendungen aus Unternehmenssicht systematisch auf ihre steuerliche Abzugsfähigkeit hin überprüft.

[*] Der Autor ist Dienststellenleiter eines Finanzamts in NRW.

I. Klimaschutzgedanke

Den effektivsten Schutz für unser Klima stellt die Vermeidung von Treibhausgasemissionen dar. Ziel der internationalen Klimaschutzpolitik ist es, die globale Erwärmung zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Staaten Treibhausgasemissionen in bedeutendem Umfang vermindern und bis zum Jahr 2050 um die Hälfte reduzieren.

Ansätze zum Klimaschutz: Die deutsche Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die nationalen Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80-95 % gegenüber 1990 zu senken. Aber auch auf der lokalen Ebene gibt es viele unterschiedliche Ansätze zum Klimaschutz. Jeder Mensch hat einen sog. CO2-Fußabdruck, der sich u.a. zusammensetzt aus dem Verbrauch von

  • Wärme und Strom,
  • Mobilität,
  • Konsumgütern und
  • Ernährung.

Im Alltag bieten sich viele Einsparmöglichkeiten an, z.B. über energie-effiziente Haushaltsgeräte oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Doch nicht überall ist es möglich, Emissionen zu verringern oder vollständig zu vermeiden.

Freiwillige Kompensation: Viele Unternehmen übernehmen daher schon Verantwortung für ihre Emissionen und optimieren ihre Prozesse, um das Klima zu schützen. Dies geschieht regelmäßig durch freiwillige Kompensationen. Die Option der freiwilligen Kompensation wird dabei meist genutzt zum Ausgleich

  • dienstlicher Flüge,
  • des CO2-Fußabdrucks des gesamten Unternehmens oder
  • des CO2-Fußabdrucks einzelner Produkte.

Das Prinzip der Kompensation beruht auf dem Gedanken, dass es für das Klima nicht entscheidend ist, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden. Daher lassen sich an einer Stelle verursachte Emissionen auch an anderer Stelle, ggf. weit entfernt, wieder einsparen.

Berechnung der Emissionen: Zur freiwilligen Kompensation wird zunächst die Höhe der klimawirksamen Emissionen einer bestimmten Aktivität berechnet. Jede denkbare Aktivität, bei der Emissionen freigesetzt werden, kommt dabei in Betracht: Flugreisen, Bahn- oder Autofahren, der Gas-, Strom- oder Heizungsenergieverbrauch zu Hause, die Herstellung von Printprodukten oder auch die Durchführung von Events.

Emissionszertifikate: Die Kompensation erfolgt dann über Emissionszertifikate, mit denen dieselbe Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen wird. Mit dem Zertifikatskauf werden z.B. Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Aufforstung von Wäldern finanziert. Beachten Sie: Voraussetzung ist dabei stets, dass das jeweilige Projekt ohne die Zertifikatserlöse nicht hätte durchgeführt werden können.

Häufige Projekttypen: Zu den häufigsten Projekttypen zählen

  • Energieprojekte
  • Projekte zur Reduzierung oder zur Einbindung von CO2
  • Projekte zur Verringerung von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung
  • weitere Emissionsminderungsprojekte durch Einschränkung von Verkehr, Transport, Abfall und Deponiegas usw.

Broschüre des Umweltbundesamtes: Über das Internet werden viele Möglichkeiten zur freiwilligen Kompensation angeboten. Sich einen Überblick zu verschaffen und die Güte eines Angebots festzustellen, ist in der Praxis aber oft noch schwierig. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang eine Broschüre des Umweltbundesamtes sein (www.umweltbundesamt.de/publikationen).

II. Freiwillige Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben

1. Betriebliche Aufwendungen

Begriff der Betriebsausgaben: Betriebsausgaben (BA) sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist sowohl nach der BFH-Rechtsprechung[1] als auch der im Schrifttum überwiegenden Auffassung[2] im Sinne aller Wertabflüsse zu verstehen, die nicht Entnahmen sind.

Begriff des Aufwands: Aufwendungen können daher daraus entstehen, dass beim Steuerpflichtigen Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen, oder Werte (z.B. AfA) abfließen[3]. Unter den Begriff des Aufwands fallen ferner die Teilwertabschreibung[4] sowie Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen für bereits entstandene Verbindlichkeiten.

Betrieblicher Aufwand mehr als tatsächlicher Abfluss: Dass der Begriff der Aufwendungen nicht n...

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