Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlagefrage zur Vorabentscheidung des Europäische Gerichtshof in Luxemburg in Bezug auf Artikel 48 EWG-Vertrag

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ist die Beschäftigung eines Mitarbeiters der Deutschen Bundespost auf einem Dienstposten "Instandhaltungskraft, Aufsicht, Lagerverwaltung" eine Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung im Sinne des Artikel 48 Abs 4 EWG-Vertrag?

2. Falls die Frage zu 1. verneint wird:

a. kann ein deutscher Staatsangehöriger, dem oben genannter Dienstposten ausschließlich im Beamtenverhältnis angeboten wird, eine Verletzung der Artikel 7 und 48 Abs 2 EWG-Vertrag geltend machen mit der Begründung, einem Angehörigen eines anderen Mitgliedstaates müßte dieser Dienstposten im Angestelltenverhältnis angeboten werden, wenn die Beschäftigung im Beamtenverhältnis unter anderem eine geringere monatliche Vergütung als eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis und den Ausschluß des Streikrechts mit sich bringt?

b. kann von einem deutschen Staatsangehörigen, dem oben genannter Dienstposten ausschließlich im Beamtenverhältnis angeboten wird, eine Verletzung von Artikel 48 EWG-Vertrag geltend gemacht werden mit der Begründung, daß er, um eine Beschäftigung auf einem gleichgelagerten Dienstposten im Angestelltenverhältnis aufzunehmen, gezwungen wäre, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und einen anderen Mitgliedsstaat aufzusuchen (negative Einschränkung der Freizügigkeit)?

 

Normenkette

EWGVtr Art. 7, 177, 48 Abs. 4, 2

 

Nachgehend

EuGH (Urteil vom 28.01.1992; Aktenzeichen C-332/90)

 

Fundstellen

BB 1991, 210-211 (L1-2)

NJW 1991, 520

NJW 1991, 520 (L1-2)

NZA 1991, 313 (L1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

PersR 1991, 312-313 (LT1-2)

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