Eine Arbeitnehmer-Entsendung wirft die Frage auf, wer Arbeitgeber während des Entsendezeitraums ist. Bei einer Arbeitnehmer-Entsendung bleibt der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers mit dem entsendenden Unternehmen i. d. R. bestehen; dieses ist also "rechtlicher Arbeitgeber". Es stellt sich aber die Frage, ob auch das aufnehmende Unternehmen in eine Arbeitgeber-Stellung einrückt.

Die steuerlichen Folgen einer Arbeitnehmer-Entsendung sind innerstaatlich in § 38 Abs. 1 S. 2 EStG geregelt. In den DBA gibt es keine besondere Regelung der Arbeitnehmer-Entsendung, da die steuerlichen Folgen für die Besteuerung des Arbeitnehmers bereits durch das Prinzip der Besteuerung am Tätigkeitsort und den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bestimmt sind. Die nationale Regelung des § 38 Abs. 1 S. 2 EStG enthält eine Definition des Arbeitgebers, die dem "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" entspricht, sodass keine Unterschiede zum DBA-Recht bestehen.

Daneben ist der Begriff der Arbeitnehmer-Entsendung für die Abrechnung zwischen entsendenden und aufnehmenden Unternehmen von Bedeutung.[1]

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