Beispiel 1:

festgesetzte Steuer 15.000 €
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 12.000 €
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 5.000 €
Erstattungsbetrag 2.000 €
streitbefangene Steuer 5.000 €

Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich (15.000 € - festgesetzte Steuer - ./.12.000 € - festgesetzte Vorauszahlungen ./.5.000 € - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -).

Beispiel 2:

Nach einem Erstbescheid gem. Beispiel 1 ergeht ein Änderungsbescheid:

festgesetzte Steuer nunmehr 16.000 €
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 12.000 €
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 5.000 €
neuer Erstattungsbetrag 1.000 €
Rückforderung der nach dem Erstbescheid geleisteten Erstattung (Leistungsgebot) i.H.v. 1.000 €
streitbefangene Steuer 5.000 €

Der Änderungsbescheid kann i.H.v. 1.000 € in der Vollziehung ausgesetzt werden.

Beispiel 3:

Nach einem Erstbescheid gem. Beispiel 1 ergeht ein Änderungsbescheid:

festgesetzte Steuer nunmehr 18.000 €
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen 12.000 €
anzurechnende Steuerabzugsbeträge 5.000 €
Abschlusszahlung neu 1.000 €
Leistungsgebot über (Abschlusszahlung - 1.000 € - zuzüglich der nach dem Erstbescheid geleisteten Erstattung - 2.000 € -) 3.000 €
streitbefangene Steuer 5.000 €

Der Änderungsbescheid kann i.H.v. 3.000 € in der Vollziehung ausgesetzt werden.

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