Beispiel 1:
festgesetzte Steuer | 15.000 € |
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen | 12.000 € |
anzurechnende Steuerabzugsbeträge | 5.000 € |
Erstattungsbetrag | 2.000 € |
streitbefangene Steuer | 5.000 € |
Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich (15.000 € - festgesetzte Steuer - ./.12.000 € - festgesetzte Vorauszahlungen ./.5.000 € - anzurechnende Steuerabzugsbeträge -).
Beispiel 2:
Nach einem Erstbescheid gem. Beispiel 1 ergeht ein Änderungsbescheid:
festgesetzte Steuer nunmehr | 16.000 € |
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen | 12.000 € |
anzurechnende Steuerabzugsbeträge | 5.000 € |
neuer Erstattungsbetrag | 1.000 € |
Rückforderung der nach dem Erstbescheid geleisteten Erstattung (Leistungsgebot) i.H.v. | 1.000 € |
streitbefangene Steuer | 5.000 € |
Der Änderungsbescheid kann i.H.v. 1.000 € in der Vollziehung ausgesetzt werden.
Beispiel 3:
Nach einem Erstbescheid gem. Beispiel 1 ergeht ein Änderungsbescheid:
festgesetzte Steuer nunmehr | 18.000 € |
festgesetzte und entrichtete Vorauszahlungen | 12.000 € |
anzurechnende Steuerabzugsbeträge | 5.000 € |
Abschlusszahlung neu | 1.000 € |
Leistungsgebot über (Abschlusszahlung - 1.000 € - zuzüglich der nach dem Erstbescheid geleisteten Erstattung - 2.000 € -) | 3.000 € |
streitbefangene Steuer | 5.000 € |
Der Änderungsbescheid kann i.H.v. 3.000 € in der Vollziehung ausgesetzt werden.
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