FinMin Niedersachsen, 29.12.1981, S 2729 - 35 - 31 2a

Zur Anwendung der Grundsätze der Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:

Der den §§ 14, 64 und 65 der Abgabenordnung zu Grunde liegende Konkurrenzgedanke erfordert, dass die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch bei gemeinnützigen Einrichtungen Anwendung finden.

Eine Tätigkeit, die sich äußerlich als reine steuerfreie Vermögensverwaltung darstellt, ist demnach gleichwohl als steuerpflichtige wirtschaftliche Betätigung anzusehen, wenn die eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit im Wege der Betriebsaufspaltung auf eine selb‐ständige Kapitalgesellschaft ausgegliedert worden ist.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.

 

Normenkette

AO § 14

AO § 64

AO § 65

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