BMF, 6.2.2008, IV A 5 - S 7220/07/0003

Neuauflage des Antragsformulars

Bezug: BMF-Schreiben vom 23.10.2006, IV A 5 – S 7220 – 71/06 (BStBl 2006 I S. 622)

1 Anlage

Anliegend übersende ich das von der Zollverwaltung neu aufgelegte Formular des Antrags auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke. Geringfügige Änderungen haben sich bei der Bezeichnung der zuständigen Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten ergeben. Daneben wurde ein abschließender Hinweis auf eine mögliche Kostenübernahme der antragstellenden Person aufgenommen.

Das Formular steht auf den Internetseiten der Zollverwaltung (www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/index.php) zum Ausfüllen bzw. Herunterladen bereit. Wegen der Geringfügigkeit der Änderungen werde ich von einer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt absehen.

Anlage

Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke

(uvZTA) Vordruck 0310
    Antragsteller   Eingangsstempel, Eingangsbuchnummer, Raum für Vermerke der bearbeitenden Dienststelle
    Name und Anschrift   der Zollverwaltung
         
         
         
         
         
         
    Telefonnummer    
         
         
    Faxnummer    
         
         
    E-Mailadresse    
         
         
    Zollidentifikationsnummer (falls vorhanden)    
         
         
  Zuständiges Finanzamt/Steuernummer
  (bitte vollständige Adresse angeben)
   
   
   
   
   
  Zuständige Oberfinanzdirektion oder gleichgestellte Behörde bzw. oberste Landesfinanzbehörde
  (bitte vollständige Adresse angeben)
   
   
   
   
   
  Person, die die Auskunft verwenden will
  (bitte vollständige Adresse angeben, falls abweichend vom Antragsteller)
   
   
   
   
   
  Empfangsbevollmächtigter im Inland
  (bitte vollständige Adresse angeben, falls abweichend vom Antragsteller)
   
   
   
   
   
  Warenbeschreibung
  Handelsbezeichnung (sofern nicht vertraulich), Beschaffenheit, stoffliche Zusammensetzung (z.B. Fettgehalte, Zuckergehalte etc.), ggf. Wertanteile der einzelnen Bestandteile der Ware, Verwendungszweck der Ware
  Hinweis: Für jede Ware, für die eine Auskunft beantragt wird, ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
   
   
   
   
   
   
   
   
  Beigefügte Unterlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen)
       
        Muster/Probe
       
       
        Foto
       
       
        Katalog
   
       
        Sonstiges
       
  Hinweis: Dem Antrag ist jeweils eine Probe beizufügen. Ist dies wegen der besonderen Beschaffenheit der Ware, wie Größe, Verderblichkeit, Wert oder dergleichen nicht angebracht, so sind Fotos, Katalogauszüge, Prospekte beizufügen.
   
   
   
   
  Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben
   
  Bitte geben Sie an, wie die Ware im Handel bezeichnet und welche Angaben ggf. von der Verwaltung vertraulich zu behandeln sind
  (z.B. geschützte Handelsnamen, vertrauliche Rezepturen).
   
   
   
   
   
  Ich versichere, dass ich die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mit der Speicherung der Antragsangaben einschließlich etwaiger sich aus den beigefügten Unterlagen ergebenden Informationen durch die bearbeitenden Behörden bin ich einverstanden. Ich erkläre mich auch bereit, auf Verlangen der bearbeitenden Behörden eineÜbersetzung beigefügter Unterlagen in die deutsche Sprache zu liefern.
   
   
   
  Ort Datum Unterschrift
   
   
  Ihr Geschäftszeichen
   
   
.Hinweise:
 
 
Zuständigkeit für die Erteilung von uvZTA sind:
 
1. die – ZPLA Berlin –, Grellstraße 18, 24, 10409 Berlin, über Waren der Kapitel 10, 11, 20, 22, 23 sowie der Kapitel 86 bis 92 und 94 bis 97 der Kombinierten Nomenklatur,
   
2. die – ZPLA Frankfurt am Main –, Gutleutstraße 185, 60327 Frankfurt am Main, über Waren der Kapitel 25, 32, 34 bis 37 (ohne Positionen 3505 und 3506), 41 bis 43 und 50 bis 70 der Kombinierten Nomenklatur,
   
3. die – ZPLA Hamburg –, Baumacker 3, 22523 Hamburg, über Waren der Kapitel 2, 3, 5, 9, 12 bis 16, 18, 24, und 27, der Positionen 3505 und 3506 sowie der Kapitel 38 bis 40, 45 und 46 der Kombinierten Nomenklatur,
   
4. die – ZPLA Köln –, Merianstraße 110, 50765 Köln, über Waren der Kapitel 17, 26, 28 bis 31, 33, 47 bis 49, 71 bis 83 und 93 der Kombinierten Nomenklatur,
   
5.

die – ZPLA München –,

  • Lilienthalstraße 3, 85570 Markt Schwaben, über Waren der Kapitel 1, 4, 7, 8, 19 und 21 der Kombinierten Nomenklatur,
  • Sophienstraße 6, 80333 München, über Waren der Kapitel 6, 44, 84 und 85 der Kombinierten Nomenklatur.
   

Hinweis:

Ist die Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke nur nach Durchführung einer Warenuntersuchung möglich, die bei der Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften zur Erhebung von Kosten führen würde, so ist die Untersuchung von der vorherigen Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung abhängig.

 

Normenkette

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

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