Teilentgeltliche Grundstücksübertragungen sind derzeit häufig i.R. vorweggenommener Erbregelungen anzutreffen. Nicht selten handelt es sich dabei auch um Objekte, die vermietet sind und der Einkünfteerzielung dienen, die nun vom teilentgeltlichen Erwerber fortgeführt werden.

Handelt es sich um eine teilentgeltliche Übertragung und investiert der neue Eigentümer nachfolgend in das Vermietungsobjekt, sollte er die "Falle" des anschaffungsnahen Aufwands (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) beachten, wonach an sich sofort abziehbare Instandsetzungskosten in lediglich abschreibbare Herstellungskosten umgewandelt werden. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand, die die teilentgeltlichen (und entgeltlichen) Erwerber kennen sollten, um ihre Instandsetzungsmaßnahmen entspr. steueroptimal durchzuführen.

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