Zu beurteilen ist, ob über die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinaus weitere WK bei einer Tätigkeit in einem Coworking-Space abgezogen werden können.

Abzug der Tagespauschale ...: Für jeden Kalendertag, an dem die steuerpflichtige Person die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufsucht, kann für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung ein Betrag von 6 EUR (Tagespauschale), höchstens 1.260 EUR im Wirtschafts- oder Kalenderjahr, abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG).

... nicht möglich: Der Abzug der Tagespauschale bei einer Tätigkeit in einem Coworking-Space ist nicht möglich. Die Tätigkeit erfolgt nicht in der häuslichen Wohnung.

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