Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]
Wer ein Grundstück erwirbt, muss damit rechnen, dass auf ihn Kosten zukommen, die das Grundstück durch Anschluss an öffentliche Versorgungsleitungen erst nutzbar machen (bei Neubau eines Hauses) bzw. die erforderlich sind, um die erforderliche Infrastruktur (Straßen, Versorgungsleitungen etc.) herzustellen, um das Objekt erst nutzbar zu machen. Derartige Anliegerbeiträge oder Anschlusskosten führen teilweise zu einer erheblichen finanziellen Belastung, wodurch sich die Frage stellt, inwieweit derartige Kosten steuerlich abziehbar sind. Hiermit beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.
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