Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Wer ein Grundstück erwirbt, muss damit rechnen, dass auf ihn Kosten zukommen, die das Grundstück durch Anschluss an öffentliche Versorgungsleitungen erst nutzbar machen (bei Neubau eines Hauses) bzw. die erforderlich sind, um die erforderliche Infrastruktur (Straßen, Versorgungsleitungen etc.) herzustellen, um das Objekt erst nutzbar zu machen. Derartige Anliegerbeiträge oder Anschlusskosten führen teilweise zu einer erheblichen finanziellen Belastung, wodurch sich die Frage stellt, inwieweit derartige Kosten steuerlich abziehbar sind. Hiermit beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.

[*] Der Autor war stellvertretender Vorsteher bei einem FA und ist nun als Steuerberater tätig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge