Rz. 918

Nicht alle Renten unterliegen der Besteuerung. So sind z. B. folgende Renten oder Rentenanteile steuerfrei:

Nicht steuerbar sind Schmerzensgeldrenten. Diese fallen unter keine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts (BMF, Schreiben v. 15.7.2009, IV C 3 – S 2255/08/10012, BStBl 2009 I S. 836).

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